Rechtsberatung im Versicherungswesen § 34e
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Rechtsberatung im Versicherungswesen § 34e
(Nürnberg, Bayern)

Inseriert am: Mittwoch, 10. März 2010 - 14.55 Uhr
Preis: (Nicht unterstützt)
 

Beraten statt verkaufen


Üblicherweise wird die Versicherungsberatung bei uns in Deutschland nicht von Beratern sondern von Verkäufern durchgeführt.

Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister verdienen ihren Lebensunterhalt durch den Verkauf ihrer Produkte (Versicherungen).

Dies macht die neutrale und objektive Beratung im Sinne des Kunden nahezu unmöglich.

Somit wird das so genannte Beratungsgespräch beim Kunden sehr schnell zum Verkaufsgespräch, welches meist nur eines zum Ziel hat, nämlich den Verkauf eines neuen bzw. weiteren Versicherungsvertrages.

Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Lernen Sie auf den nächsten Seiten die Vorzüge der neutralen Beratung kennen. Vereinbaren Sie einen ersten, kostenlosen Gesprächstermin und entscheiden Sie dann ob Sie künftig lieber Versicherungskunde beim Versicherungsverkäufer bleiben möchten oder die Vorteile der neutralen Beratung als Mandant in Anspruch nehmen wollen.


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