Wirtschaftsrecht Internetrecht Sozialrecht Zivilr.
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Anzeige# A7543
Wirtschaftsrecht Internetrecht Sozialrecht Zivilr. (Berlin, Berlin) Inseriert am: Sonntag, 29. August 2010 - 12.59 Uhr |
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| Preis | : (Nicht unterstützt) |
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Rechtsanwältin Helga Dubberstein Buckower Damm 114 12349 Berlin Handy-Nr. 0176-96824417 (FONIC O2) www.rechtsanwalt-helga-dubberstein.de Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung Bearbeitet werden unter anderem: Wirtschaftsrecht: -Handelsrecht -Vertrags- und Haftungsrecht -Einziehung von Forderungen Beratung außergerliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung bei Forderungsausfällen: Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand, Aufsichtsrat, Aufsichtspflichtigen etc.) -Unternehmensgründungen Beratung bei der Frage, der sinnvoller Weise im Einzelfall auszuwählenden Unternehmensform Satzungsentwürfe Entwürfe von Gesellschaftsverträgen Beratung bei der Erstellung und Entwürfe von AGB -Markenrecht -Lizenzvertragsrecht Insolvenzrecht -Beratung -Vertretung -Forderungsanmeldung Internetrecht Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer -Abmahnung -Ermahnung -Versetzung -Aufhebungsverträge -Kündigung -Zeugnisse -Mobbing -Führung von Entlassungsgesprächen Sozialrecht Arbeitslosengeld II -Streit um die Gewährung von Regelleistungen -Streit um Miet- und Heizkostenübernahme -Streit um die Zustimmung von Umzügen -Streit in besonderen Mehrbedarfsfällen -Streit Leistungen die im Darlehenswege gewährt werden können oder sollen -Sperrzeitproblematik Arbeitslosengeld I -Streit um Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldbezuges -Sperrzeitproblematik Existenzgründungszuschuss -Beratung -Beantragung -außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Rente Zivilrecht -Vertragsrecht -Schadenersatzrecht -Bereicherungsrecht -Geschäftsführung ohne Auftrag -Geschäftsführung mit Auftrag -Allgemeine Geschäftsbedingungen Egal, ob Sie einen Vertrag aufsetzen wollen oder ein rechtliches Problem haben: Kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch, damit ich prüfen kann, wie ich Ihnen helfen kann. Beachten Sie jedoch, dass ich über eine Mandatsannahme nur nach einem vorherigen persönlichen Gespräch in meinem Büro nach vollständiger Information über den Sachverhalt entscheiden kann. Kosten: In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Zugleich kann im Einzelfall auch im Extremfalle die wirtschaftliche Lage des potentiellen Mandanten bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars eine Rolle spielen, dies insbesonder dann, wenn der potentielle Mandant sich in einer sehr schlechten wirtschaftlichen Lage befindet, ohne dass die Voraussetzungen im Einzelfall für eine Übernahme der Kosten und Gebühren durch einen Dritten (z. B. Rechtsschutzversicherung oder Beihilfestelle) vorliegen. Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten. |
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