Wirtschaftsrecht Internetrecht Sozialrecht Zivilr.
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Anzeige# A7543

Wirtschaftsrecht Internetrecht Sozialrecht Zivilr.
(Berlin, Berlin)

Inseriert am: Sonntag, 29. August 2010 - 12.59 Uhr
Preis: (Nicht unterstützt)
 

Rechtsanwältin
Helga Dubberstein
Buckower Damm 114
12349 Berlin
Handy-Nr. 0176-96824417 (FONIC O2)
www.rechtsanwalt-helga-dubberstein.de
Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung

Bearbeitet werden unter anderem:

Wirtschaftsrecht:
-Handelsrecht
-Vertrags- und Haftungsrecht
-Einziehung von Forderungen
Beratung
außergerliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung
bei Forderungsausfällen: Prüfung und Durchsetzung von
Haftungsansprüchen gegenüber Dritten
(z. B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand, Aufsichtsrat,
Aufsichtspflichtigen etc.)
-Unternehmensgründungen
Beratung bei der Frage, der sinnvoller Weise im Einzelfall
auszuwählenden Unternehmensform


Satzungsentwürfe
Entwürfe von Gesellschaftsverträgen
Beratung bei der Erstellung und Entwürfe von AGB
-Markenrecht
-Lizenzvertragsrecht

Insolvenzrecht
-Beratung
-Vertretung
-Forderungsanmeldung

Internetrecht

Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
-Abmahnung
-Ermahnung
-Versetzung
-Aufhebungsverträge
-Kündigung
-Zeugnisse
-Mobbing
-Führung von Entlassungsgesprächen

Sozialrecht
Arbeitslosengeld II
-Streit um die Gewährung von Regelleistungen
-Streit um Miet- und Heizkostenübernahme
-Streit um die Zustimmung von Umzügen
-Streit in besonderen Mehrbedarfsfällen
-Streit Leistungen die im Darlehenswege gewährt werden können oder
sollen
-Sperrzeitproblematik
Arbeitslosengeld I
-Streit um Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldbezuges
-Sperrzeitproblematik
Existenzgründungszuschuss
-Beratung
-Beantragung
-außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Rente

Zivilrecht
-Vertragsrecht
-Schadenersatzrecht
-Bereicherungsrecht
-Geschäftsführung ohne Auftrag
-Geschäftsführung mit Auftrag
-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Egal, ob Sie einen Vertrag aufsetzen wollen oder ein rechtliches Problem haben:
Kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch, damit ich prüfen kann, wie ich Ihnen helfen kann.

Beachten Sie jedoch, dass ich über eine Mandatsannahme nur nach einem vorherigen persönlichen Gespräch in meinem Büro nach vollständiger Information über den Sachverhalt entscheiden kann.

Kosten:
In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Zugleich kann im Einzelfall auch im Extremfalle die wirtschaftliche Lage des potentiellen Mandanten bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars eine Rolle spielen, dies insbesonder dann, wenn der potentielle Mandant sich in einer sehr schlechten wirtschaftlichen Lage befindet, ohne dass die Voraussetzungen im Einzelfall für eine Übernahme der Kosten und Gebühren durch einen Dritten (z. B. Rechtsschutzversicherung oder Beihilfestelle) vorliegen.

Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.


Gewerbliche Interessenten können den Inserenten kontaktieren.

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